Der Unterricht soll dir ermöglichen, deine Fähigkeiten und deine Urteilskraft zu entwickeln
Richtig. Sehe ich auch so. Und so steht es ja auch in der Kinderrechte-Konvention geschrieben. Die Befassung mit den Inhalten ist sicher lohnend, denn Kinder haben nicht nur Rechte, idealerweise wissen sie auch darum. Ob es Unterrichtsrealität ist? Jedenfalls gilt es als vereinbart. Denn die Konvention wurde, nachdem sie 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde, von nahezu allen Staaten weltweit ratifiziert – mit Ausnahme der USA und des Süd-Sudan.
Die Kinderrechte-Konvention als Kurzfassung in verschiedenen Sprachen vieler SchülerInnen nachlesen
Was sonst noch in der Konvention steht? Nachlesen ist ein Leichtes und neben Deutsch auch in vielen Sprachen des muttersprachlichen Unterrichts und in den gängigen lebenden Fremdsprachen in Österreich möglich: Das Bundeministerium für Bildung stellt eine Kurzfassung der Kinderrechte für unterrichtliche Zwecke zur Verfügung, seit der dritten Auflage in 24 Sprachen. Sie sind allesamt auf den Seiten von SCHULEmehrsprachig zu finden.
Didaktisierungen für verschiedene Altersgruppen
Jetzt bewegen wir uns deutlich über den Namen, der hier Programm ist, hinaus: Denn neben dem authentischen Text der Kinderrechte liefert das Bundesministerium noch didaktische Anregungen. Für LehrerInnen in Klassen ab 8 Jahren. Darin gibt es Beschreibungen zu den Aktivitäten, betitelt mit „Sprachen erraten“, „Um welche Textsorte handelt es sich“, „Worum könnte es gehen“, „Welche Wörter glauben wir verstanden zu haben“ und „Was haben wir gemacht, um zu verstehen?“. Es gibt also ein paar konkrete Angebote zur Spracharbeit, von „Sprachbetrachtungen“ bis zum Reflektieren der eigenen (Sprach-)Denkprozesse.
Wenn ich nun schon aber didaktische Empfehlungen mache, dann aber gleich richtig – und so kann ich es mir nicht verkneifen auf die Seiten von Baobab aufmerksam zu machen: Bei den Online-Materialien findet sich auch einige Unterrrichtsvorschläge zu Kinderrechten.
Kinder müssen in ihren Rechten geschützt sein
Kinder haben übrigens nicht nur ein Recht auf unentgeltlichen Unterricht, sondern beispielsweise auch ein Recht darauf zu spielen und übrigens auch ein Recht auf (ihre Familien-)Sprache. Allesamt schöne Blumen im Strauß der sprach_ensensiblen Bildungsarbeit.
Lust bekommen, mehr zu erfahren rund um die Kinderrechte? – „Die Kinderrechtskonvention formuliert weltweit gültige Grundwerte im Umgang mit Kindern und garantiert ihnen sowohl politische Bürgerrechte, als auch kulturelle, wirtschaftliche und soziale Rechte in einem völkerrechtlich bindenden Vertrag.“, so lässt Unicef Österreich wissen. Und informiert sehr spannend und übersichtlich auf den eigenen Seiten, wie es um die Umsetzung der Kinderrechte in Österreich aussieht. Erwachsene müssen diese Rechte schützen und ihnen zuarbeiten. Das heißt unter anderem, dass niemand Kinder dazu veranlassen darf, andere wegen ihrem Äußeren, wegen ihrer Herkunft, Kultur, Religion oder wegen anderer Umstände herabzusetzen. Richtig. Sehe ich auch so.
ONLINE VERFÜGBAR
Hier gehts zu den jeweils 2-seitigen Kurzfassungen der Konvention (als PDF-Download) und den zugehörigen „didaktischen Anregungen“ (als PDF-Download).
Eine praktische Anmerkung im Anhang: Die Texte in verschiedenen Sprachen haben farbigen Hintergrund. Farbdruck empfiehlt sich hier wirklich, weil sonst der Text schlecht lesbar wird.
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